Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die sog. Vorabpauschale nach § 18 des Investmentsteuergesetzes zu versteuern. Das BMF hat den maßgeblichen Basiszins für die Ermittlung des Basisertrags und damit der Vorabpauschale 2025 bekanntgegeben.
mehrDie im Rahmen der Besteuerung ausländischer Investmentfonds drohende Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG kann durch Nachweise abgewendet werden.
mehrEs besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld für einen behaupteten Sturz auf dem Friedhof, wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt wurde.
mehrEin digitaler Türspion in einer Wohnungseingangstür muss entfernt werden, wenn keine Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt, da sie die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn verletzt.
mehrEntgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht.
mehrDas Landgericht Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte.
mehrWird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit nach dem AltTZG aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.
mehrIn die Kategorie der anzeigepflichtigen Dienste und Preise fällt auch die Router-Miete, wenn dieser im Angebotspaket eines Telekommunikationsdienstleisters mit einem Festnetz- und Internettarif angeboten wird.
mehrEin Finanzamt muss die Feststellungslast dazu tragen, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen auf Grund einer Betriebsprüfung den Gesellschaftern (hier: Schwarzeinnahmen) tatsächlich zugeflossen sind.
mehrDie Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die dadurch erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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